[1907] Lappen, verb. reg. act. welches nur im Oberdeutschen und Niedersächsischen üblich ist, Lappen aufsetzen, d.i. flicken. Ein zerrissenes Kleid lappen. Die Schuhe lappen. Gelappte Schuhe. Daher die Schuhflicker daselbst auch Schuhlapper und Altlapper genannt werden. In weiterer Bedeutung auch von metallenen Körpern. Die Pfannen, die Kessel lappen, flicken. Daher der Kessellapper, der Kesselflicker.