Livree, die

[2081] Die Livrēe, plur. die -n, die Kleidung eines Bedienten, so fern sie von einem Herren auf eine einförmige Art allen seinen Bedienten gegeben wird. Livree geben, seinen Bedienten eine gewisse einförmige Kleidung geben. Livree tragen, ein solcher Bedienter eines Herren seyn. Der Livree-Bediente, der Livree bekommt und trägt. Zuweilen ist Livree auch ein Colectivum, die sämmtlichen Livree-Bedienten zu bezeichnen.

Anm. Dän. Liberie, Engl. Livery, aus dem Franz. Livree, Ital. Livrea, beyde aus dem mittlern Lat. Liberata, und Liberatio, welche nicht allein die Kleidung, sondern auch die Lebensmittel, den Gehalt bedeuteten, welchen ein Herr seinen Bedienten für ihren Dienst lieferte oder gab, von liberare, liefern, weil diese Kleider von dem Herren geliefert werden. Ehedem, da auch vornehme Hofbediente und Minister von ihrem Herren gewisse einförmige Kleider bekamen, war im Deutschen statt dieses fremden Wortes der Ausdruck Hoffarbe üblich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 2081.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika