[18]Der Magistrāt, des -es, plur. die -e, ein aus dem Latein. Magistratus entlehntes Collectivum, den Stadtrath, das Raths-Collegium einer Stadt zu bezeichnen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 18.