[87] Der Märterer, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Derjenige, welcher einen andern martert; in welchem Verstande es doch nur noch zuweilen im gemeinen Leben vorkommt. 2) In gewöhnlicherer und leidentlicher Bedeutung, derjenige, welcher gemartert wird. Doch nur in engerm und mehr eigentlichem Verstande, derjenige, welcher um des Bekenntnisses der christlichen Religion willen hingerichtet, oder doch gemartert worden; ein Blutzeuge. Stephanus war der erste Märterer der christlichen Kirche. In weiterer Bedeutung, ein jeder um einer Wahrheit, oder guten Sache, oder doch für wahr und gut gehaltenen Sache willen unschuldig leidet. Zum Märterer der Wahrheit werden. Fämin. die Märterinn, wo das eine er um des Wohlklanges willen weggeworfen wird, wie auch in Zauberer, Wucherer, Plauderer, Kämmerer u.a.m. geschiehet. S. -Er.
Anm. Bey dem Ottfried Martyr und Marter, in dem alten Gedichte auf den heil. Anno Martirer, im Nieders. Marteler. Aus dem Lat. Martyr, und dieß aus dem Griech. παρτυς, ein Zeuge, und in engerer Bedeutung, ein Blutzeuge. Man schreibt es, um die Ähnlichkeit mit dem Griechischen zu erhalten, auch Märtyrer. Allein, da das y in Marter und martern schon in ein e übergegangen ist, so kann man es auch hier entbehren; zumahl da die zweyte Sylbe in der Aussprache kurz ist, das y aber im Deutschen alle Mahl eine lange Sylbe macht.