[204] Der Miethmann, des -es, plur. die Miethleute, eine Person männlichen Geschlechtes, welche in einem Hause zur Miethe wohnet; im Gegensatze des Miethherren. Im gemeinen Leben wird es zuweilen von beyden Geschlechtern gebraucht da denn Mann hier die allgemeine Bedeutung eines Menschen hat. Doch ist auch Miethfrau von einer Frau üblich, welche in einem Hause zur Miethe wohnet.