Mißrechnen

[226] Mḯßrêchnen, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, falsch rechnen, einen Fehler im Rechnen begehen, sich verrechnen. Mittelw. mißgerechnet. Daher die Mißrechnung. Mißrechnung ist keine Zahlung. S. Miß 5.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 226.
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