[372] * Der Nachfröhner, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Nachfröhnerinn, auch nur im Oberdeutschen, ein Fröhner, d.i. zur Execution berechtigter Gläubiger, welcher einem andern nachstehet; im Gegensatze des Vorfröhners. S. Fröhnen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 372.