[549]Der Nutzungsanschlag, des -es, plur. die -schläge, in der Landwirthschaft, der Anschlag einer Sache, besonders eines Landgutes, nach seiner Nutzung, d.i. nach seinem Ertrage; zum Unterschiede von einem Grundanschlage.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 549-550.