[587] Der Officīer, des -s, plur. ut nom. sing. sehr häufig auch die -s, aus dem Franz. Officier, aber mit Deutscher Aussprache. 1) Ein jeder, welcher ein Amt, besonders ein öffentliches Amt bekleidet, in welchem Verstande auch das Franz. Officier gebraucht wird. Im Deutschen ist es in dieser weitern Bedeutung nur in einigen Oberdeutschen Gegenden üblich. Rait-Officier sind im Österreichischen die Beamten der kaiserl. königl. Cameral-Haupt-Buchhalterey. Das Kriegszahlamt zu Wien bestehet aus einem Kriegszahlmeister und verschiedenen Officieren. Das oberste Schiffamt zu Wien hat einen adeligen Schiffamtsobersten und einen Amts-Officier. Das kaiserl. königl. Waldamt in Nieder-Österreich hat einen adeligen Waldmeister, einen Waldschaffer und verschiedene Waldamts-Officier. Wo es zuweilen auch wie Officiant nur die Schreiber, Kanzellisten und andere Unterbeamten zu bezeichnen scheinet. Hingegen werden in Mähren der oberste Landkämmerer, der oberste Landrichter und der oberste Landschreiber, die drey obersten Land-Officierer (Officier) genannt. 2) In engerer und im Hochdeutschen gewöhnlicherer Bedeutung werden nur die Beamten oder Befehlshaber bey den Soldaten Officier genannt. Unter-Officier, die erste Staffel der Officier nach den Gemeinen; zum Unterschiede von den Ober-Officieren, welche auch nur Officier schlechthin genannt werden, und wozu die Fähnriche, Lieutenants und Capitäns und Rittmeister gehören. Die Stabs-Officier, die höhern Officier von dem Major an.