[682] Peinlich, -er, -ste, adj. et adv. der Pein ähnlich, in derselben gegründet, Pein verursachend. 1. In der ersten Bedeutung des Hauptwortes, einen hohen Grad der Mühe verursachend, mit vieler Mühe verbunden; Nieders. pinlik. Der Geloub der so pinlich aufgericht, Jeroschin bey dem Frisch. Man gebraucht es im Hochdeutschen nur noch zuweilen von einer mit vieler Unlust verknüpften Mühe, da es sich denn der folgenden Bedeutung nähert.
Als er so großer Noth zu peinlich nachgedacht,
Haged.
2. Dem höchsten Grade der Unlust ähnlich, solchen verursachend, darin gegründet. 1) Von körperlichen Schmerzen. Ein peinlicher Tod, ein sehr schmerzhafter. Besonders noch in den Gerichten in einer doppelten Bedeutung. (a) Die peinliche Frage, die Befragung eines Missethäters unter und vermittelst körperlicher Schmerzen, die Tortur, Marter. Einen Missethäter peinlich befragen, ihn gerichtlich martern, auf die Tortur bringen. (b) Leib- und Lebensstrafen betreffend, criminal oder criminell; im Gegensatze des bürgerlich. Die peinliche Gerichtbarkeit, das Recht, solche Strafen zuzuerkennen. Das peinliche Gericht. Peinliche Gesetze, welche Leib- und Lebensstrafen betreffen. Peinlich gegen jemanden verfahren, als wenn er solche Strafen verdienet hätte. Jemanden peinlich anklagen, auf Leib und Leben.[682] Siehe Bürgerlich 1. 2) Von der Empfindung des Gemüthes, den höchsten oder doch einen sehr hohen Grad der Unlust verursachend, und darin gegründet. (a) Eigentlich. Das ist mir sehr peinlich. Das Zögern ist mir überaus peinlich. Die Langeweile (lange Weile) ist eine der peinlichsten Gemüthsfassungen, Sulz. Der Umgang mit einem Menschen, mit welchem man so steht, ist sehr peinlich. Es ist peinlich, ermahnet zu werden, wenn man unschuldig ist. (b) Geneigt, gewohnt, bey unerheblichen Dingen eine übertriebene Unlust, ingleichen eine übertriebene Sorgfalt und Bedenklichkeit zu äußern. Ein peinlicher Mensch. Sehr peinlich thun, ängstlich, bange.