[914] 1. Rädern, verb. reg. act. von Rad, mit dem Rade zerschmettern. Man wird gerädert, wenn man überfahren und von den Rädern eines Wagens zerschmettert wird. am üblichsten ist es von derjenigen Art der Lebensstrafe, wo die Glieder mit einem Rade zerschmettert werden. Einen Verbrecher lebendig rädern lassen. S. auch Radbrechen und Rad 2. 2). Daher das Rädern.
Adelung-1793: Rädern (2)