[937] Der Rapper, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Rapperinn, eine Person, welche rafft; eigentlich im Niedersächsischen, doch aber auch in einigen Fällen des gemeinen Lebens der Hochdeutschen. So ist in der Landwirthschaft Obersachsens der Rapper derjenige, welcher in der Ernte hinter dem Mähder her gehet und das abgeschnittene Getreide zusammen raffet. In den Mahlmühlen einiger Gegenden wird auch der vereidigte Metzner, welcher die gesetzte Mahlmetze von dem gemahlnen Getreide für den Landesherren einnimmt, der Rapper genannt.