Rechenkammer, die

[992] Die Rếchenkammer, plur. die -n, an einigen Orten, ein Collegium, welches die Rechnungen der untern Beamten nachrechnet. Zuweilen auch ein jedes Collegium, welches der Einnahme und Ausgabe vorgesetzet ist; in Frankfurt am Main die Recheney. S. Rechnungskammer.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 992.
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