[1028] Der Regrếß, des -sses, plur. die -sse, aus dem mittlern Lat. Regressus, in den Rechten, ein Rechtsmittel, wider den hauptsächlich Verpflichteten in dem Falle seine Zuflucht zu nehmen, wenn man bey den Mitverpflichteten seinen Zweck nicht erreichen kann. Seinen Regreß an jemanden nehmen, suchen.