[1044]Der Reīchsvogt, des -es, plur. die -vögte, S. Reichsschultheiß. Daher die Reichsvogtey, dessen Amt und Würde; ingleichen dessen Gerichtbarkeit und der ihm anvertraute Bezirk.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1044.