[1103]Das Richthaus, des -es, plur. die -häuser, eine im Hochdeutschen veraltete Benennung eines Gerichtshauses, welche in der Deutschen Bibel mehrmahls vorkommt. Ottfried nennet es das Sprahhus, im Tatian aber heißt es das Thinchus, Dinghaus.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1103.