[1133]Der Rittermann, des -es, plur. die -leute, im Churfürstenthum Sachsen, Tagelöhner, welche auf dem Grunde und Boden eines Rittergutes, ein darauf erbautes Fröhnerhäuschen besitzen, und dem Rittergute zu gewissen Frohnen verbunden sind.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1133.