[1135] Die Rittertafel, plur. die -n, eine Tafel, so fern Ritter, oder Personen von altem Adel daran sitzen. So wird an einigen Höfen die Marschallstafel auch die Rittertafel genannt. Auch in einem mit adeligen Personen besetzten Gerichte ist die Rittertafel zuweilen so viel als Ritterbank, die sämmtlichen Besitzer Ritterstandes eines solchen Collegii zu bezeichnen.