[1193] Der Rüde, des -n, plur. die -n. 1) Das männliche Individuum der Hunde, Füchse und Wölfe, im Gegensatze der Fähe; in welchem Verstande es besonders bey den Jägern üblich ist, wo dieses Wort auch Rüdde lautet, dagegen man einen solchen Hund im gemeinen Leben eine Rette nennet, S. dieses Wort. 2) Im weitern Verstande wird es sehr häufig von einem großen, starken, oft zotigen Hunde gebraucht. Ein Schafrüde, oder Rüde schlechthin, dergleichen die Schäfer zur Abhaltung des Wolfes haben. Ein Saurüde, bey den Jägern, zur Jagd der wilden Schweine.
Anm. In der letztern Bedeutung eines jeden großen Hundes schon bey dem Stryker Rude, im Angels. Rothund, in einigen Oberdeutschen Gegenden Raude, im Nieders. Rödde. Frisch leitet es von rauh her, weil dergleichen Hunde zuweilen zotig sind; eine Ableitung, welche bald zu weit, bald aber auch zu enge ist. Wenn, wie es scheinet, die erste engere Bedeutung die ursprüngliche ist, so muß dieses Wort mit Rette zu reiten, begatten, gerechnet werden, indem die männlichen Individua mehrerer Thiere so wohl von diesem als ähnlichen Zeitwörtern benannt worden.
Brockhaus-1911: Rüde [2] · Rüde
Herder-1854: Rüde · Rude
Meyers-1905: Rüde [2] · Rüde [1] · Rude
Pierer-1857: Rude [2] · Rude [1] · Rüde