[1386] Der Schaufelschlag, des -es, plur. die -schläge, auf dem Lande vieler Gegenden. 1) Das Recht, einen Graben oder Fluß zu reinigen oder zu räumen, ohne Plural, weil man sich dazu der Schaufeln bedienet; das Fegerecht, Räumungsrecht. Den Schaufelschlag haben, dieses Recht. 2) Das Gebieth, die Gegend, wo jemand dieses Recht hat. Auf der Gemeine Schaufelschlag. 3) Der mit der Schaufel auf solche Art aus einem Graben oder Flusse geworfene Schlamm, und der Bezirk, welchen derselbe einnimmt; ohne Plural. Die Bäume stehen auf dem Schaufelschlage des Baches. Wenn der Graben breit ist, so gehören wohl sechzehen Schuh zum Schaufelschlage.