[1618] Der Schöffe, des -n, plur. die -n, das Wort Schöppe mehr nach der Oberdeutschen Mundart gebildet, daher es auch im Oberdeutschen für das mehr Hoch- und Niederdeutsche Schöppe gebraucht wird, S. das letztere. Daher das Schöffengericht in Cöln, das churfürstliche hohe weltliche Gericht, wobey der Magistrat in peinlichen Fällen nur die erste Ergreifung und Untersuchung hat. In Aachen und andern Oberdeutschen Gegenden wird der erste und oberste Schöffe in einem aus Schöffen bestehenden Gerichte der Schöffenmeister genannt.