Schuldopfer, das

[1677] Das Schuldopfer, des -s, plur. ut nom. sing. nur in der Deutschen Bibel von dem Gottesdienste der ältern Juden, ein Opfer, welches für eine begangene Schuld oder Vergehen gebracht werden mußte, so daß es mit Sündopfer gleichbedeutend ist. In engerm Verstande unterscheidet man noch beyde, und glaubt, daß das Sündopfer für Vergehungs-, das Schuldopfer aber für Unterlassungssünden gebracht werden mußte.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1677.
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