[1680] Der Schulhalter, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Schulhalterinn, eine Person, welche eine niedere Privat-Schule hält, Kinder in ihrer Wohnung im Lesen und Schreiben unterrichtet; zum Unterschiede von einem Schulmeister, welcher einer öffentlichen Trivial-Schule vorgesetzt ist.