[1680] Der Schulmeister, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Schulmeisterinn. 1) * Im weitesten Verstande, ein jeder Lehrer, welcher andern Unterricht ertheilet; eine in der anständigen Sprechart veraltete Bedeutung. 2 Macc. 1, 10 heißt Aristobulus des Königs Ptolemäi Schulmeister. Mehrere Beyspiele führet Frisch an. 2) * Der erste Lehrer an einer öffentlichen Schule; in welchem Verstande es ehedem so wohl von den ersten Lehrern an den Stadt- und Lateinischen Schulen gebraucht wurde, welche man jetzt Rectores und im Oberdeutschen Schulherren nennet, als auch an den Kathedral- und Collegiat-Stiftern von denjenigen Canonicis und Domherren, welchen nach der ersten Einrichtung dieser Stifter der Unterricht der Jugend oblag, und welche man jetzt Scholaster oder Scholasticos zu nennen pflegt. In beyden Bedeutungen ist es in der anständigen Sprechart der Hochdeutschen veraltet, wo man 3) nur noch den Lehrer an einer Deutschen Schule, besonders auf dem Lande, einen Schulmeister zu nennen pflegt.