Selbstliebe, die

[50] Die Sêlbstliebe, plur. car. die Liebe seiner selbst, die Fertigkeit, sich an seiner Vollkommenheit zu vergnügen und selbige zu befördern. Da diese Liebe sowohl erlaubt und pflichtmäßig, als auch unerlaubt und übertrieben seyn kann, so gibt es auch eine erlaubte und unerlaubte Selbstliebe, welche letztere auch Eigenliebe genannt wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 50.
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