[260] Die Staatsklugheit, plur. car. die Fertigkeit, den Zusammenhang der Staatssachen einzusehen, und selbige zur Wohlfahrt des Staates vortheilhaft zu leiten; mit einem Griechischen Kunstworte die Politik. Daher Staatsklug, adj. & adv. diese Klugheit besitzend, ingleichen darin gegründet. Ein staatskluger Mann.