[264] Staben, verb. regul. act. ein jetzt im Hochdeutschen veraltetes Wort, welches aber ehedem, besonders in den Gerichten, sehr gangbar war, zum Nachsprechen vorsagen oder vorlesen. Jemanden einen Eid staben, war ehedem ihm denselben vorsprechen, so daß er ihn nachsprechen mußte. Daher ein gestabter, ein auf solche Art vorgelesener, Eid, welcher auch wohl ein gelehrter Eid genannt wurde. Im alt Fries. stowian, im alt Schwed. stafva, stawa, wo es aber auch lesen überhaupt bedeutet. Allem Ansehen nach von dem noch Nieders. Stäve, Schrift, Sprache, als eine Figur von Stab, Linie u.s.f. Siehe Buchstab, und Stab, Anm. Vergl. das Brem. Niedersächs. Wörterb. v. Stäve und Staven.