[268] Der Stadtadel, plur. car. 1. Im weitesten Verstande und als ein Collectivum, die in einer Stadt wohnhaften oder ansäßigen Personen von Adel; zum Unterschiede von dem Landadel. 2. In engerer Bedeutung ist der Stadtadel, sowohl im Abstracto, diejenige adelige Würde, welche nicht durch Kriegsdienste, sondern durch friedliche Dienste in den Städten und bey deren gemeinen[268] Wesen erworben worden, als auch im Concreto die damit begabten Personen; da denn in manchen Reichsstädten die obern Stellen des Rathes nur von gewissen mit dem Stadtadel begabten Geschlechtern verwaltet werden können, dergleichen Personen Patricii oder in einigen Reichsstädten Geschlechter genannt werden. Auch hier ist es als ein Collectivum üblich, sämmtliche oder doch mehrere Personen dieser Art zu bezeichnen.