[281] Stämmen, verb. reg. act. welches mit Stamm eines und eben desselben Ursprunges ist. 1. In mehr eigentlichem Verstande, wo es eine unmittelbare Onomatopöie zu seyn, und den dumpfigen Laut nachzuahmen scheint, der mit der Zertheilung eines Stammes, in die Quere und vermittelst der Art verbunden ist. Einen Baum stämmen oder abstämmen, in einigen Gegenden für fällen. Einen Baum von einander stämmen, einen gefälleten Baum mit der Axt der Quere nach theilen. Auch gebrauchen es verschiedene Holzarbeiter von der Bearbeitung mit dem Stämmeisen und Schlägel. Ein Loch stämmen oder ausstämmen. Einen Ast abstämmen. 2. In figürlichem Verstande, wo die unmittelbare Onomatopöie verschwindet, und den Begriff des Streifen zurück lässet, (1) Die Füße an die Wand stämmen, die steif gemachten Füße fest an die Wand setzen, stützen. Sich mit den Füßen anstämmen. Stämme dich nicht zu viel, sträube, widersetze dich nicht zu sehr. Den Ellbogen auf den Tisch stämmen, fest und plump auf den Tisch setzen.
Komm Lachen,
Die Hände gestämmt in keuchende Seiten,
Raml.
Sich auf etwas stämmen, z.B. auf einen Stock, fest stützen. (2) Nach einer noch weitern Figur stämmet man das Wasser, wenn man dessen Abfluß hindert, und es folglich an- und aufschwellen macht; es dämmen, stauchen, Niedersächs. stanen, Schwed. stämma, Isländ. styma. Das Wasser stämmen. Der Fluß stämmet sich hier. So auch das Stämmen.
Anm. Der dumpfige Laut ist ohne Zweifel der Stammbegriff, daher es auch mit dumpfig selbst verwandt ist, bis auf die Verschiedenheiten des Lautes, welche die Vocalen a und u ausdrucken. Stampsen ist davon ein Intensivum. Der dumpfige Laut setzet in vielen Fällen eine dicke, starke Masse voraus, daher denn der Begriff des Stammes, und ohne Zischlaut des Dammes, womit der Begriff des Steifen wieder nahe verwandt ist.
Adelung-1793: Stammen