[281] Das Stammgut, des -es, plur. die -güter. 1. Ein von dem gemeinschaftlichen Stamme oder Stammvater herrührendes Gut, es mag dasselbe von einer Beschaffenheit seyn, von welcher es wolle; Erbgut, Stockgut, welche Ausdrücke mit Stammgut oft als gleichbedeutend vorkommen. 2. Oft werden auch freye und eigenthümlich besessene Güter eines Stammes oder Geschlechtes, Allodial-Güter, mit dem Nahmen der Stammgüter belegt, um sie von Lehen zu unterscheiden; welche Bedeutung aber freylich nicht die schicklichste ist. 3. In der engsten und üblichsten Bedeutung ist das Stammgut ein von einem Geschlechte oder Stamme ererbtes Gut, welches bey demselben bleiben muß und nicht veräußert werden kann; ein Fidei-Commiß-Gut.