[301] Der Staróst, des -en, plur. die -en, Fämin. die Staróstin, ein eigentlich Slavonisches Wort, welches besonders in Polen üblich ist, einen vornehmen Beamten zu bezeichnen, welcher ein königliches Schloß mit dem dazu gehörigen oft ansehnlichen Gebiethe verwaltet, die Gerechtigkeit in demselben handhabet u.s.f. und ungefehr das ist, was ehedem die Grafen in Deutschland waren. Daher die Starostey, die Würde eines Starosten, noch mehr aber das Gebieth, über welches sich dessen Aufsicht und Herrschaft erstrecket. Die erste Hälfte dieses ausländischen Wortes ist das alte Slavonische Star, alt, ohne Zweifel, weil diese Würde ehedem nur alten verdienten Personen aufgetragen wurde, da es[301] denn auch hierin mit Graf überein kommen würde, wenn dieses, wie viele glauben, von grau, alt, bejahrt, abstammen sollte.
Adelung-1793: General-Starost, der