Stuhlgenoß, der

[473] Der Stuhlgenóß, des -en, plur. die -en, von Stuhl, Gerichtshof, in einigen Gegenden, diejenigen, welche einen und eben denselben Gerichts- oder Dingestuhl haben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 473.
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