Theilwehr, das

[576] Das Theilwêhr, des -es, plur. die -e, an den Teichen, Kanälen, Flüssen u.s.f. ein Wehr, vermittelst dessen nur der überflüssige Theil des Wassers abgeleitet oder das Wasser getheilet wird; der Abschlag, Wasserabschlag.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 576.
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