[652] Das Trauerjahr, des -es, plur. die -e. 1. Ein Jahr, so fern man so lange um einen verstorbenen nahen Verwandten trauert. 2. In engerer Bedeutung ist es das erste Jahr nach dem Todesfalle eines Ehegatten, theils so fern die Wittwe sich während desselben nicht zum zweyten Mahle verheirathen darf, theils auch so fern sie während desselben die Besoldung ihres verstorbenen Mannes entweder ganz oder zum Theil genießet, in welchem letztern Falle es auch das Gnadenjahr genannt wird.