Übergeben

[752] Übergében, verb. irreg. act. (S. Geben,) übergeben, zu übergeben. 1. Ein Ding körperlich und förmlich in die Gewalt eines andern geben. Jemanden einen Brief, die Schlüssel, ein anvertrautes Gut, ein Pfand übergeben. Die Gefangenen übergeben. Sich Gott übergeben, S. Übergabe. Besonders von[752] liegenden Gründen. Dem Feinde die Stadt übergeben. Ein Gut übergeben, dem Käufer, oder neuen Besitzer. Alle Dinge sind mir übergeben, Matth. 11, 27. Daher die Übergebung und Übergabe. 2. Sich übergeben, ein höflicher Ausdruck für das niedrige sich speyen, in einigen Gegenden sich brechen, ein Erbrechen haben. Daher das Übergeben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 752-753.
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