[767] Überréden, verb. reg. act. überredet, zu überreden, eigentlich durch Worte oder Reden überwinden, durch wörtliche Vorstellung zum Beyfalle oder zu etwas bewegen, zu etwas bereden. Überrede deinen Mann, daß er uns sage das Räthsel, Richt. 14, 13. Sie überredete ihn mit vielen Worten und gewann ihn mit ihrem glatten Munde, Sprichw. 7, 21. Es fehlet nicht viel, du überredest mich, daß ich ein Christ würde, Apostg. 26, 18. Er ist nicht zu überreden. Auch mit der zweyten Endung der Sache. Jemanden einer Sache überreden, ihn durch Worte bewegen, sie zu glauben. Ich kann mich dessen nicht überreden. Was man gerne will, dessen überredet man sich leicht. Im Hochdeutschen zuweilen auch mit der vierten Endung der Sache: ich konnte ihn das nicht überreden, welche Wortfügung aber freylich nicht die beste ist. In engerer Bedeutung überredet man jemanden, wenn man ihn durch bloße wahrscheinliche Gründe zum Beyfalle, oder auch zu einer Handlung beweget, wodurch es sich von überführen, überweisen und überzeugen unterscheidet, ob es gleich ursprünglich und eigentlich eine Bewegung, Überwindung durch Worte im weitesten Verstande bedeutet; daher es ehedem auch für überführen, überzeugen gebraucht wurde. Wird er des mit Recht überredet, rechtlich überführet, in einer Urkunde von 1280. So auch die Überredung.