Unzahlbar

[951] Unzahlbar, -er, -ste, adj. et adv. noch nicht zahlbar. Ein Wechsel ist unzahlbar, wenn die bestimmte Zeit, da er bezahlet werden muß, noch nicht da ist. Daher die Unzahlbarkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 951.
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