[971] Der Urtheiler, des -s, plur. ut nom. sing. ein im Hochdeutschen veraltetes Wort, welches aber ehedem üblich war, nicht sowohl den Richter, als vielmehr die Beysitzer eines Gerichtes, welche das Urtheil abfassen, zu bezeichnen, wofür jetzt in einzelnen Fällen der Ausdruck Urtheilsverfasser üblich ist, denjenigen Beysitzer zu bezeichnen, welcher ein gewisses Urtheil verfasset hat, welcher in einigen Gegenden auch wohl der Urtheilssprecher genannt wird. In den weitern Bedeutungen des Zeitwortes ist es im Hochdeutschen nicht gangbar.