Verbindlichkeit, die

[997] Die Verbindlichkeit, plur. die -en, von dem vorigen Beyworte. 1. In der thätigen Bedeutung. a. Die Eigenschaft eines Dinges, da uns dasselbe eine moralische Nothwendigkeit aufleget, zu gewissen Handlungen überwiegende Bewegungsgründe dazu darreicht; ohne Plural. Die Verbindlichkeit eines Gesetzes, eines Befehles. Ingleichen durch Gefälligkeit. Die Verbindlichkeit eines Mannes, eines Complimentes. Die Verbindlichkeit, mit welcher das Geschenk begleitet war. b. Handlungen, welche den andern überwiegende Bewegungsgründe zu ähnlichen Handlungen darreichen, wo es doch nur von Gefälligkeiten oder Wohlthaten gebraucht wird, so fern sie den andern zu Gegengefälligkeiten verbinden. Viele Verbindlichkeiten von jemanden genossen haben. Ich habe Timanten viele Verbindlichkeiten, Cron. besser: ich bin ihm viele Verbindlichkeiten (zu erwiedern) schuldig. 2. In passiver Bedeutung, der Zustand, da man sich in der moralischen Nothwendigkeit zu einer Handlung befindet, sie rühre nun von einem Gesetze, oder von einem freywilligen Versprechen, oder endlich auch von empfangenen Gefälligkeiten und Wohlthaten her. Jemanden eine Verbindlichkeit auflegen, durch ein Gesetz, einen Befehl. Sich eine Verbindlichkeit auflegen, durch ein Versprechen. Deine Wohlthaten setzen mich in die Verbindlichkeit, dir wieder zu dienen. Die Verbindlichkeit, sein Wort zu halten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 997.
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