Verbürgen

[1006] Verbürgen, verb. regul. act. & neutr. Bürge für etwas werden. Am häufigsten als ein Reciprocum. Sich für jemanden verbürgen. Da sich Timotheus verbürget hatte, 2 Maccab. 12, 25. Seltener als ein Activum. Das will ich verbürgen, verantworten, dafür stehen. Eine Geschichte, deren Wahrheit ich verbürgen kann. Daher die Verbürgung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1006.
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