[1037]Verfrachten, verb. reg. act. 1. Das Frachtgeld von etwas geben, im gemeinen Leben einiger Gegenden. 2. In die Ferne frachten, d.i. als Fracht in die Ferne schicken oder befördern. Waaren verfrachten. So auch die Verfrachtung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1037.