[1043] Vergesêllschaften, verb. regul. act. Gesellschaft mit etwas machen, in Gesellschaft mit etwas treten, als ein Reciprocum. Sich mit jemanden vergesellschaften, in Gesellschaft, Verbindung mit ihm treten. Noch mehr figürlich. Tugend mit Reizen vergesellschaftet,[1043] verbunden. Da, wo sich Ernst mit menschenfreundlicher Güte vergesellschaftet.