[1051] Vergönnen, verb. regul. act. 1. Gönnen, daß etwas geschehe, d.i. zu thun erlauben, verstatten, so daß ver eine intensive Bedeutung hat. Die Edomiter weigerten sich, Israel zu vergönnen, durch ihre Gränze zu ziehen, 4 Mos. 20, 21. Es soll dir vergönnt seyn. Das ist mir nicht vergönnt.
Vergönne mir, Najade, nachzulallen,
Was mein erstauntes Ohr durchdrang,
Raml.
Nieders. vergunnen, Schwed. föfunna. S. auch Vergünstigen. 2. * Nicht gönnen, so daß ver eine destruirende Bedeutung hat; eine im Hochdeutschen völlig veraltete Bedeutung. Daß ein Mann wird seinem Bruder, und dem Weibe in seinen[1051] Armen vergönnen, zu geben u.s.f. 5 Mos. 28, 54-56. Der verzärtelte Mann wird seinem Bruder, der Frau in seinem Arm den Bissen vom Fleisch seiner Söhne nicht gönnen, Michael.