Vergönnen

[1051] Vergönnen, verb. regul. act. 1. Gönnen, daß etwas geschehe, d.i. zu thun erlauben, verstatten, so daß ver eine intensive Bedeutung hat. Die Edomiter weigerten sich, Israel zu vergönnen, durch ihre Gränze zu ziehen, 4 Mos. 20, 21. Es soll dir vergönnt seyn. Das ist mir nicht vergönnt.


Vergönne mir, Najade, nachzulallen,

Was mein erstauntes Ohr durchdrang,

Raml.


Nieders. vergunnen, Schwed. föfunna. S. auch Vergünstigen. 2. * Nicht gönnen, so daß ver eine destruirende Bedeutung hat; eine im Hochdeutschen völlig veraltete Bedeutung. Daß ein Mann – wird seinem Bruder, und dem Weibe in seinen[1051] Armen – vergönnen, zu geben u.s.f. 5 Mos. 28, 54-56. Der verzärtelte – Mann wird seinem Bruder, der Frau in seinem Arm – den Bissen vom Fleisch seiner Söhne nicht gönnen, Michael.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1051-1052.
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