[1070]Der Verkläger, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Verklägerinn, eine Person, welche eine andre verklagt, wofür doch jetzt Kläger üblicher ist. Weib, wo sind deine Verkläger? Joh. 8, 10.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1070.