Verpfunden

[1105] Verpfunden, verb. regul. act. welches nur in einigen Niederdeutschen Seestädten üblich ist, die unter dem Nahmen des Pfundzolles übliche Abgabe von den Waaren entrichten. So auch die Verpfundung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1105.
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