[1105]Verpfunden, verb. regul. act. welches nur in einigen Niederdeutschen Seestädten üblich ist, die unter dem Nahmen des Pfundzolles übliche Abgabe von den Waaren entrichten. So auch die Verpfundung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1105.