[1340] * Das Wahlkind, des -es, plur. die -er, ein ungewöhnliches, von einigen versuchtes Wort, ein adoptirtes Kind zu bezeichnen; welches aber den Fehler hat, daß es der Analogie der meisten übrigen mit Wahl zusammen gesetzten Wörter zuwider ist, wo es eine thätige Bedeutung hat, dagegen es hier eine passive haben müßte. Wahlkind kann nach dieser Analogie nichts anders bedeuten, als ein Kind, welches das Wahlrecht hat.