[1432]Wégmüssen, verb. irregul. neutr. (S. Müssen,) mit dem Hülfsworte haben. 1. Sich entfernen müssen. Er hat weggemußt, er mußte weggehen, wegreisen. 2. Fortgeschaffet werden müssen. Dieser Ast muß weg.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1432.