[1598] Der Wohlstand, des -es, plur. car. von der R.A. wohl stehen, und sich wohl stehen. 1. Von wohl stehen, ist der Wohlstand das angenommene Urtheil anderer, von dem, was einer Person und ihren Verhältnissen anständig ist, und die Übereinstimmung der äußern Handlungen mit diesen angenommenen Urtheilen anderer, da es denn nicht bloß von eigentlichen Sitten, sondern auch von allen äußern Handlungen gebraucht wird. Ein Geistlicher, welcher tanzet, handelt wider den Wohlstand, wenn es nach den angenommenen Urtheilen der Würde seines Amtes[1598] nicht angemessen ist, daß er tanze. Den Wohlstand beobachten. Ihn beleidigen, wider den Wohlstand sündigen. Selbst die Tugend muß den Wohlstand beobachten. Es gibt tausend Dinge, welche an sich unschuldig sind, welche aber der Wohlstand verbiethet. Die Beobachtung des Wohlstandes macht die gute Lebensart aus. Da diese Bedeutung mit der folgenden oft Zweydeutigkeit machen kann, so bedient man sich alsdann lieber des bestimmtern Wohlanständigkeit. 2. Von wohl stehen, in der R.A. es stehet alles wohl, ingleichen, sich wohl stehen, sich in guten Glücksumständen befinden, ist der Wohlstand, (1) die Anwesenheit aller zur äußern Glückseligkeit und Ruhe nothwendigen Umstände. Der Wohlstand eines Landes. Der bürgerliche Wohlstand. (2) Guter, zur Absicht erforderlicher Zustand; von liegenden Gründen. Das Haus, das Gut, der Garten befindet sich im besten Wohlstande. (3) Von einzelnen Personen, ist der Wohlstand die Anwesenheit der nicht allein zum Bedürfnisse, sondern auch zur Bequemlichkeit, nothwendigen Glücksgüter. Sich in gutem Wohlstande befinden. Im Wohlstande leben.