[317] Wohlstand, 1) so v.w. Wohlanständigkeit; 2) der Besitz der zur äußeren Glückseligkeit u. Ruhe nothwendigen Umstände u. Gegenstände; daher vorzugsweise der Besitz äußerer Güter, welche zur Befriedigung der Bedürfnisse nöthig sind u. die Mittel zur Annehmlichkeit des Lebens darbieten.
Pierer-1857: Wohlstand [2]