[1709]Das Ziehpanster, des -s, plur. ut nom. sing. in den Wassermühlen, ein Panster, welches gezogen, d.i. nach Befinden hoch oder niedrig gehänget werden kann; zum Unterschiede von dem unbeweglichen Stockpanster.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1709.